Sicherheitstechnik

Im Zuge der EnergieEinsparVerordnung werden die Außenhüllen der Häuser zunehmend dichter ausgeführt. Durch diese dichtere Bauweise können raumluftabhängige Feuerstätten nicht mehr störungsfrei im Gebäude betrieben werden, da Verbrennungsluft über Undichtigkeiten der Gebäudehülle nicht mehr ausreichend nachströmen kann. Die dichte Bauweise erfordert u.a. den Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen, um die Versorgung mit ausreichender Verbrennungsluft sicherzustellen. Eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung dient nicht nur der Behaglichkeit ( Raumklima) und dem Schutz des Gebäudes ( Vermeidung von Feuchteschäden), sondern auch dem störungsfreien Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten. Bei gleichzeitigem Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und Lüftungsanlagen muss sichergestellt sein, dass im Aufstellraum der Feuerstätte kein unzulässig hoher Unterdruck entsteht. Dies gilt auch für den Betrieb von Dunstabzugshauben, die Küchenluft direkt ins Freie leiten ( Ablufthauben).

 

Das Problem:

Ein gleichzeitiger Betrieb einer Feuerstätte und einer Ablufteinrichtung im selben Luftverbund führt zu einem gefährlichen Unterdruck: Der Kamin der Feuerstätte entzieht dem Raum Luft. Läuft gleichzeitig ein Dunstabzug in der Küche oder eine andere Ablufteinrichtung, kann sie die Strömungsrichtung im Schornstein umkehren. Die Folge: giftige Abgase gelangen in den Wohnraum. Zahlreiche Unfälle haben deshalb in Deutschland zu einem Verbot von absaugenden Einrichtungen geführt, wenn diese gleichzeitig mit Feuerstätten betrieben werden.

 

Auszug aus der Feuerungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt §4 Aufstellung von Feuerstätten Absatz 2 Betriebssicherheit:

(2) Die Betriebssicherheit von raumluftabhängigen Feuerstätten darf durch den Betrieb von Raumluft absaugenden Anlagen wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben oder Abluft-Wäschetrockner nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt als erfüllt, wenn

 

1. ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätte und der luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird,
2. die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird,
3. die Abgase der Feuerstätten über die Luft absaugenden Anlagen abgeführt werden oder
4. anlagentechnisch sichergestellt ist, dass während des Betriebes der Feuerstätten kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.

 

Die Lösungen:

1. geprüfte, DIBt-zugelassene raumluftunabhängige Feuerstellen
2. luftdichte Zuführung der Verbrennungsluft für die Feuerstelle von außen
3. Abluftsteuerungs- und Kontrollsysteme wie:

- Abluftsteuerung per Funk
- Abluftsteuerung per Kabel
- Differenzdruck-Controller
- Funk-/Abgastemperaturwächter
- Funk-Sicherheits-Abluftsteuerung

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